Gern bin ich Ihnen als Sachverständige dabei behilflich, mit einem Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB bzw. ImmoWertV den Marktwert Ihrer Immobilie zu ermitteln. Besonders bei Kauf- und Verkauf, Ehescheidungen, Erbfällen und Vermögensübersicht gibt Ihnen ein sachverständig erarbeitetes Gutachten Sicherheit und eine optimale Verhandlungsgrundlage gegenüber Dritten.
Wenn Sie Fragen zu den einzelnen Leistungen haben oder einen Termin vereinbaren möchten, freue ich mich auf den persönlichen Kontakt mit Ihnen.
Für die Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes) nach § 194 BauGB Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks kann es verschiedene Anlässe geben. Dazu gehören
Eine Verkehrswertermittlung setzt sich aus den Erkenntnissen eines Ortstermins sowie der Recherche in vorhandenen Bauakten und bei zuständigen Fachämtern zusammen. Die aussagefähige und unparteiisch erstellte Verkehrswertermittlung gibt Ihnen Sicherheit bei der Einschätzung Ihrer Immobilie oder Ihres unbebauten oder bebauten Grundstücks. Dazu zählen z.B. Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbegrundstücke und -Immobilien sowie Sonderimmobilien.
Dabei können Sie zwischen vier Arten wählen, die sich in Darstellung und Umfang unterscheiden:
Sie können mich gern über Telefon oder Mail kontaktieren und absprechen, welche Gutachtenart für Sie am zweckmäßigsten ist. Ich berate Sie gern.
Folgende Informationen und Unterlagen sind zur Gutachtenerstellung erforderlich:
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Bitte stellen Sie die benötigten Informationen, Unterlagen und Angaben zur Immobilie für unseren gemeinsamen Termin zusammen.
Sämtliche Gutachtenarten berücksichtigen die vorhandene Wohn- bzw. Nutzfläche, die Bauausführung und Ausstattung Ihrer Immobilie, relevante Nebengebäude, die individuellen Besonderheiten, Rechte und Belastungen, die Lage im Ort und die aktuelle Situation am Markt.
Durch eine Verkehrswertermittlung lässt sich ebenso der Wert von Rechten und Belastungen eines Grundstücks feststellen. Dabei geht es sowohl um beschränkte persönliche Dienstbarkeiten wie z.B. Wohnungsrechte als auch Erbbaurechte und Nießbrauch. Wertmäßig ebenfalls darstellbar sind natürlich auch Grunddienstbarkeiten wie z.B. Wegerechte, Leitungsrechte und Überfahrtsrechte als auch öffentlich-rechtliche Baulasten.
In der Regel beträgt das Honorar für ein Verkehrswertgutachten weniger als ein Prozent des Verkehrswerts einer Immobilie. Ebenso sind von Fall zu Fall individuelle Vereinbarungen möglich und sinnvoll. Um für Sie das Honorar transparent zu machen, biete ich Ihnen kostenfrei ein telefonisches Erstgespräch an.
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Am 17. Juli 2013 trat die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Kraft. Das Honorar für Gutachten (§ 33) und Wertermittlungen (§ 34) ist dort nicht mehr geregelt, sodass Bewertungsleistungen zukünftig frei ausgehandelt werden können. Anhaltspunkte zu durchschnittlich üblichen Honoraren gibt Ihnen die vom Bundesverband deutscher Sachverständiger e.V. BDGS veröffentlichte Tabelle.
Öffentliche Projekte werden nach der JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) abgerechnet.
Die Preise der Normalstufe orientieren sich an meist wohnwirtschaftlich genutzten Standardimmobilien wie Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser und unbebaute Grundstücke. Kommen Faktoren wie z.B.
Kauf- und Verkaufsberatungen berechne ich nach Stundenaufwand mit einem Honorar von 100,00 Euro (zzgl. MwSt.). Fahrt- und andere Nebenkosten sind bis zu einer Entfernung von 20 km um Kassel im Stundensatz enthalten.
Im Rahmen von privater Marktwertermittlung stellt sich oft die Frage nach weiteren Dienstleistungen am Objekt. Gern übernehme ich für Sie Bauvoranfragen, stelle Bauanträge, Nutzungsänderungs- sowie Abrissanträge. An- und Umbauten begleite ich mit Planung, Kostenermittlung und Betreuung. Ich helfe Ihnen bei Ämterangelegenheiten und stehe Ihnen planend und beratend bei barrierearmen Grundrissveränderungen zur Seite.
Die Leistung wird nach HOAI abgerechnet, beziehungsweise bei kleineren Leistungen mit einem Stundensatz von 80 €.
Seit Frühjahr 2010 bildet die Bürogemeinschaft 48zwei den Mittelpunkt meines Arbeitslebens.
Der Wunsch nach kollegialem Austausch, interdisziplinärem Arbeiten und vor allem der Blick über den eigenen Tellerrand motivierte GraphikerInnen, WebdesignerInnen, Redakteure und Redakteurinnen, ArchitektInnen und ZeichnerInnen sich zusammenzutun und gemeinsam Büroräume in der Friedrich-Ebert-Straße 48 anzumieten.
Simone Mäckler, Dipl.-Ing. Architektin akh
Büro für Verkehrswertermittlung
Simone Mäckler
Friedrich-Ebert-Straße 48
34117 Kassel
Büro: 0561 / 70 55 51 75
Mobil: 0172 / 27 66 837
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