SIMONE MÄCKLER


Architektin und Sachverständige für Verkehrswert­gutachten

Simone Mäckler


Herzlich willkommen auf meiner Seite und vielen Dank für Ihr Interesse


Gern bin ich Ihnen als Sachverständige dabei behilflich, mit einem Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB bzw. ImmoWertV den Marktwert Ihrer Immobilie zu ermitteln. Besonders bei Kauf- und Verkauf, Ehescheidungen, Erbfällen und Vermögensübersicht gibt Ihnen ein sachverständig erarbeitetes Gutachten Sicherheit und eine optimale Verhandlungsgrundlage gegenüber Dritten.

Wenn Sie Fragen zu den einzelnen Leistungen haben oder einen Termin vereinbaren möchten, freue ich mich auf den persönlichen Kontakt mit Ihnen.


Stempel Immobilienbewertungen (Euro-Zert) Personenzertifizierte Sachverständige


Verkehrswert­ermittlung


Für die Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes) nach § 194 BauGB Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks kann es verschiedene Anlässe geben. Dazu gehören

  • Kauf- und Verkaufsabsicht einer Immobilie, eines unbebauten Grundstückes
  • Vermögensrechtliche Angelegenheiten
  • Nachlassregelungen im Erbfall
  • Anfangs- und Endwerte in Ehescheidungsverfahren
  • die allgemeine Werterkennung
  • Unternehmensbewertung / Kapitalerhöhungsabsichten
  • Die Prüfung eines vorhandenen Gutachtens
  • Zwangsversteigerungsverfahren

Grundlagen: Von Ortstermin bis Fachamt


Eine Verkehrswertermittlung setzt sich aus den Erkenntnissen eines Ortstermins sowie der Recherche in vorhandenen Bauakten und bei zuständigen Fachämtern zusammen. Die aussagefähige und unparteiisch erstellte Verkehrswertermittlung gibt Ihnen Sicherheit bei der Einschätzung Ihrer Immobilie oder Ihres unbebauten oder bebauten Grundstücks. Dazu zählen z.B. Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbegrundstücke und -Immobilien sowie Sonderimmobilien.

 


Ausführungen: Von Gutachten bis Beratung


Dabei können Sie zwischen vier Arten wählen, die sich in Darstellung und Umfang unterscheiden:

  • Ein ausführliches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB basiert in Form und Inhalt auf gesetzlich festgelegten Standards. Es beschreibt die bewertete Immobilie und das Grundstück in einer ausführlichen Expertise, in der z.B. Baulasten und die Eintragungen in Abteilung II des Grundbuches abgefragt und bei der Wertermittlung berücksichtigt werden. Sie bekommen ein umfänglich ausgearbeitetes Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB mit einer nachvollziehbaren Berechnung des Markt- bzw. Verkehrswertes (ca. 50 bis 60 Seiten inklusive Anlagen).
  • Ein Kurzgutachten zur Objekteinschätzung kann zur Wertfeststellung in vielen Fällen ausreichen ist aber weniger ausführlich und daher ca. 30% kostengünstiger. Sie bekommen ein teilumfänglich ausgearbeitetes Gutachten mit einer nachvollziehbaren Berechnung des Markt- bzw. Verkehrswertes (ca. 30 bis 40 Seiten inklusive Anlagen).
  • Ein Exposé zur Wertermittlung ist die tabellarische Darstellung eines Kurzgutachtens. Sie bekommen eine nachvollziehbare Berechnung des Verkehrswertes (ca. 10 Seiten).
  • Eine Beratung zur Ermittlung des Verkehrswerts erfolgt mündlich vor Ort. Diese Leistung wird vor allem von Kaufinteressent*innen, privaten Immobilienanbieter*innen und Erbengemeinschaften in Anspruch genommen, die Sicherheit über den Marktwert einer Immobilie benötigen. Im Falle eines Kaufinteresses gibt Ihnen die Beratung Sicherheit, ob der Kaufpreis in der jeweiligen Lage angemessen ist und Sie nicht durch Schäden und Mängel entstehende Folgekosten übersehen. Der Leistungsumfang umfasst nach individueller Absprache die Objektbesichtigung, die Prüfung auf eventuelle Schäden und Mängel sowie bei Bedarf eine Kostenschätzung zu den erforderlichen Reparatur- und Sanierungskosten.

Sie können mich gern über Telefon oder Mail kontaktieren und absprechen, welche Gutachtenart für Sie am zweckmäßigsten ist. Ich berate Sie gern.

 


Unterlagen


Folgende Informationen und Unterlagen sind zur Gutachtenerstellung erforderlich:

  • Baujahr/e des / der Gebäude
  • Informationen über Sanierungs- Modernisierungsmaßnahmen der letzten 15 bis 20 Jahre
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) der Bauakten
  • Baubeschreibung
  • Wohnflächenberechnung
  • Berechnungen der Bruttogrundfläche (BGF)
  • Informationen zu Eintragungen im Baulastenverzeichnis (falls bekannt) oder anderen bestehenden Verträgen
  • Informationen aus dem Fachinformationssystem Altflächen und Grundwasserschadensfälle (FIS AG) des Landes Hessen (falls bekannt)
  • Kopie des Energieausweises
  • Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung und Aufteilungsplan, Miet- und/oder Pachtverträge bzw. aktuelle Nettokaltmieten

Bitte stellen Sie die benötigten Informationen, Unterlagen und Angaben zur Immobilie für unseren gemeinsamen Termin zusammen.

 


Kriterien: Von Wohnfläche bis Marktsituation


Sämtliche Gutachtenarten berücksichtigen die vorhandene Wohn- bzw. Nutzfläche, die Bauausführung und Ausstattung Ihrer Immobilie, relevante Nebengebäude, die individuellen Besonderheiten, Rechte und Belastungen, die Lage im Ort und die aktuelle Situation am Markt.

 


Wertermittlung: Rechte und Belastungen


Durch eine Verkehrswertermittlung lässt sich ebenso der Wert von Rechten und Belastungen eines Grundstücks feststellen. Dabei geht es sowohl um beschränkte persönliche Dienstbarkeiten wie z.B. Wohnungsrechte als auch Erbbaurechte und Nießbrauch. Wertmäßig ebenfalls darstellbar sind natürlich auch Grunddienstbarkeiten wie z.B. Wegerechte, Leitungsrechte und Überfahrtsrechte als auch öffentlich-rechtliche Baulasten.


Referenzen Verkehrswert­ermittlung


Honorar Verkehrswert­ermittlung


Honorar: individuell und transparent

In der Regel beträgt das Honorar für ein Verkehrswertgutachten weniger als ein Prozent des Verkehrswerts einer Immobilie. Ebenso sind von Fall zu Fall individuelle Vereinbarungen möglich und sinnvoll. Um für Sie das Honorar transparent zu machen, biete ich Ihnen kostenfrei ein telefonisches Erstgespräch an.


Am 17. Juli 2013 trat die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Kraft. Das Honorar für Gutachten (§ 33) und Wertermittlungen (§ 34) ist dort nicht mehr geregelt, sodass Bewertungsleistungen zukünftig frei ausgehandelt werden können. Anhaltspunkte zu durchschnittlich üblichen Honoraren gibt Ihnen die vom Bundesverband deutscher Sachverständiger e.V. BDGS veröffentlichte Tabelle. Öffentliche Projekte werden nach der JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) abgerechnet.

Die Preise der Normalstufe orientieren sich an meist wohnwirtschaftlich genutzten Standardimmobilien wie Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser und unbebaute Grundstücke. Kommen Faktoren wie z.B.

  • Bewertung zu unterschiedlichen Stichtagen
  • Rechte und Belastungen (Wohnrechte, Nießbrauch, Wege- und Leitungsrechte sowie Baulasten oder Denkmalschutz)
  • Mischbebauung
  • ein hoher Grad an Baumängeln und Schäden
  • mehrere unterschiedliche Baujahre von Um- An- oder Ausbauten
  • oder sonstige Erschwernisse (z.B. keine oder unvollständige Bauunterlagen) hinzu, wird das Honorar dem Aufwand angemessen erhöht (Schwierigkeitsstufe).

Kauf- und Verkaufsberatungen berechne ich nach Stundenaufwand mit einem Honorar von 100,00 Euro (zzgl. MwSt.). Fahrt- und andere Nebenkosten sind bis zu einer Entfernung von 20 km um Kassel im Stundensatz enthalten.


Architektur­dienst­leistungen


Im Rahmen von privater Marktwertermittlung stellt sich oft die Frage nach weiteren Dienstleistungen am Objekt. Gern übernehme ich für Sie Bauvoranfragen, stelle Bauanträge, Nutzungsänderungs- sowie Abrissanträge. An- und Umbauten begleite ich mit Planung, Kostenermittlung und Betreuung. Ich helfe Ihnen bei Ämterangelegenheiten und stehe Ihnen planend und beratend bei barrierearmen Grundrissveränderungen zur Seite.

Die Leistung wird nach HOAI abgerechnet, beziehungsweise bei kleineren Leistungen mit einem Stundensatz von 80 €.

Über mich
 

Seit Frühjahr 2010 bildet die Bürogemeinschaft 48zwei den Mittelpunkt meines Arbeitslebens. Der Wunsch nach kollegialem Austausch, interdisziplinärem Arbeiten und vor allem der Blick über den eigenen Tellerrand motivierte GraphikerInnen, WebdesignerInnen, Redakteure und Redakteurinnen, ArchitektInnen und ZeichnerInnen sich zusammenzutun und gemeinsam Büroräume in der Friedrich-Ebert-Straße 48 anzumieten.


Inhaberin und Ansprechpartnerin


Simone Mäckler, Dipl.-Ing. Architektin akh

  • Abgeschlossenes Architekturstudium an der Universität Kassel.
  • Langjährige Erfahrung als Architektin in unterschiedlichen Architekturbüros sowie Projektentwicklung und Betreuung im Bereich Stadtteilarbeit, Gebäudemanagement und Quartiersentwicklung.
  • Ausbildung im Bereich Sachverständigenwesen nach Richtlinien des Verbands Deutscher Makler für Grundbesitz, Hausverwaltung und Finanzierungen e.V. (VDM) für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke.
  • Seit fast 20 Jahren als Gutachterin für Immobilienbewertung tätig.
  • Mitglied in der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
  • Als Sachverständige zertifizierte für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (Euro-Zert), Zusatzqualifikationen: Mieten und Pachten, SVG Euro-Zert GmbH. Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifikats-Nr. ZN-2023-16-06-2100

 

KONTAKT
 

Büro für Verkehrswertermittlung
Simone Mäckler
Friedrich-Ebert-Straße 48
34117 Kassel

Büro: 0561 / 70 55 51 75
Mobil: 0172 / 27 66 837

kontakt@maeckler.de
www.maeckler.de

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