Verkehrswertermittlung
Für die Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes) nach § 194 BauGB Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks kann es verschiedene Anlässe geben. Dazu gehören
- Kauf- und Verkaufsabsicht einer Immobilie, eines unbebauten Grundstückes
- Vermögensrechtliche Angelegenheiten
- Nachlassregelungen im Erbfall
- Steuerliche Wertermittlungen (Nachweis des geringeren steuerlichen Wertes z.B. bie Erbschaft, Schenkung oder Betriebsentnahme)
- Anfangs- und Endwerte in Ehescheidungsverfahren
- die allgemeine Werterkennung
- Unternehmensbewertung / Kapitalerhöhungsabsichten
- Die Prüfung eines vorhandenen Gutachtens
- Zwangsversteigerungsverfahren
Grundlagen: Von Ortstermin bis Fachamt
Eine Verkehrswertermittlung setzt sich aus den Erkenntnissen eines Ortstermins sowie der Recherche in vorhandenen Bauakten und bei zuständigen Fachämtern zusammen. Die aussagefähige und unparteiisch erstellte Verkehrswertermittlung gibt Ihnen Sicherheit bei der Einschätzung Ihrer Immobilie oder Ihres unbebauten oder bebauten Grundstücks. Dazu zählen z.B. Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbegrundstücke und -Immobilien sowie Sonderimmobilien.
Ausführungen: Von Gutachten bis Beratung
Dabei können Sie zwischen vier Arten wählen, die sich in Darstellung und Umfang unterscheiden:
- Ein ausführliches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB basiert in Form und Inhalt auf gesetzlich festgelegten Standards. Es beschreibt die bewertete Immobilie und das Grundstück in einer ausführlichen Expertise, in der z.B. Baulasten und die Eintragungen in Abteilung II des Grundbuches abgefragt und bei der Wertermittlung berücksichtigt werden. Sie bekommen ein umfänglich ausgearbeitetes Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB mit einer nachvollziehbaren Berechnung des Markt- bzw. Verkehrswertes (ca. 50 bis 60 Seiten inklusive Anlagen).
- Ein Kurzgutachten zur Objekteinschätzung kann zur Wertfeststellung in vielen Fällen ausreichen ist aber weniger ausführlich und daher ca. 30% kostengünstiger. Sie bekommen ein teilumfänglich ausgearbeitetes Gutachten mit einer nachvollziehbaren Berechnung des Markt- bzw. Verkehrswertes (ca. 30 bis 40 Seiten inklusive Anlagen).
- Ein Exposé zur Wertermittlung ist die tabellarische Darstellung eines Kurzgutachtens. Sie bekommen eine nachvollziehbare Berechnung des Verkehrswertes (ca. 10 Seiten).
- Eine Beratung zur Ermittlung des Verkehrswerts erfolgt mündlich vor Ort. Diese Leistung wird vor allem von Kaufinteressent*innen, privaten Immobilienanbieter*innen und Erbengemeinschaften in Anspruch genommen, die Sicherheit über den Marktwert einer Immobilie benötigen. Im Falle eines Kaufinteresses gibt Ihnen die Beratung Sicherheit, ob der Kaufpreis in der jeweiligen Lage angemessen ist und Sie nicht durch Schäden und Mängel entstehende Folgekosten übersehen. Der Leistungsumfang umfasst nach individueller Absprache die Objektbesichtigung, die Prüfung auf eventuelle Schäden und Mängel sowie bei Bedarf eine Kostenschätzung zu den erforderlichen Reparatur- und Sanierungskosten.
Sie können mich gern über Telefon oder Mail kontaktieren und absprechen, welche Gutachtenart für Sie am zweckmäßigsten ist. Ich berate Sie gern.
Unterlagen
- Folgende Informationen und Unterlagen sind zur Gutachtenerstellung erforderlich:
- Baujahr/e des / der Gebäude
- Informationen über Sanierungs- Modernisierungsmaßnahmen
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Aktueller Grundbuchauszug (unbeglaubigt)
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) der Bauakten
- Baubeschreibung
- Wohnflächenberechnung
- Berechnungen der Bruttogrundfläche (BGF)
- Informationen zu Eintragungen im Baulastenverzeichnis (falls bekannt) oder anderen bestehenden Verträgen
- Kopie des Energieausweises
- Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung und Aufteilungsplan, Miet- und/oder Pachtverträge bzw. aktuelle Nettokaltmieten
Bitte stellen Sie die benötigten Informationen, Unterlagen und Angaben zur Immobilie für unseren gemeinsamen Termin zusammen.
Kriterien: Von Wohnfläche bis Marktsituation
Sämtliche Gutachtenarten berücksichtigen die vorhandene Wohn- bzw. Nutzfläche, die Bauausführung und Ausstattung Ihrer Immobilie, relevante Nebengebäude, die individuellen Besonderheiten, Rechte und Belastungen, die Lage im Ort und die aktuelle Situation am Markt.
Wertermittlung: Rechte und Belastungen
Durch eine Verkehrswertermittlung lässt sich ebenso der Wert von Rechten und Belastungen eines Grundstücks feststellen. Dabei geht es sowohl um beschränkte persönliche Dienstbarkeiten wie z.B. Wohnungsrechte als auch Erbbaurechte und Nießbrauch. Wertmäßig ebenfalls darstellbar sind natürlich auch Grunddienstbarkeiten wie z.B. Wegerechte, Leitungsrechte und Überfahrtsrechte als auch öffentlich rechtliche Baulasten.