Simone Mäckler  |  Dipl. Ing. Architektin

Verkehrswertermittlung

Für die Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes) nach § 194 BauGB Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks kann es verschiedene Anlässe geben. Dazu gehören

 

Grundlagen: Von Ortstermin bis Fachamt

Eine Verkehrswertermittlung setzt sich aus den Erkenntnissen eines Ortstermins sowie der Recherche in vorhandenen Bauakten und bei zuständigen Fachämtern zusammen. Die aussagefähige und unparteiisch erstellte Verkehrswertermittlung gibt Ihnen Sicherheit bei der Einschätzung Ihrer Immobilie oder Ihres unbebauten oder bebauten Grundstücks. Dazu zählen z.B. Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbegrundstücke und -Immobilien sowie Sonderimmobilien.

 

Ausführungen: Von Gutachten bis Beratung

Dabei können Sie zwischen vier Arten wählen, die sich in Darstellung und Umfang unterscheiden:

Sie können mich gern über Telefon oder Mail kontaktieren und absprechen, welche Gutachtenart für Sie am zweckmäßigsten ist. Ich berate Sie gern.

 

Unterlagen

Bitte stellen Sie die benötigten Informationen, Unterlagen und Angaben zur Immobilie für unseren gemeinsamen Termin zusammen.

 

Kriterien: Von Wohnfläche bis Marktsituation

Sämtliche Gutachtenarten berücksichtigen die vorhandene Wohn- bzw. Nutzfläche, die Bauausführung und Ausstattung Ihrer Immobilie, relevante Nebengebäude, die individuellen Besonderheiten, Rechte und Belastungen, die Lage im Ort und die aktuelle Situation am Markt.

 

Wertermittlung: Rechte und Belastungen

Durch eine Verkehrswertermittlung lässt sich ebenso der Wert von Rechten und Belastungen eines Grundstücks feststellen. Dabei geht es sowohl um beschränkte persönliche Dienstbarkeiten wie z.B. Wohnungsrechte als auch Erbbaurechte und Nießbrauch. Wertmäßig ebenfalls darstellbar sind natürlich auch Grunddienstbarkeiten wie z.B. Wegerechte, Leitungsrechte und Überfahrtsrechte als auch öffentlich rechtliche Baulasten.